Mindestabstände für Wärmepumpen und Solaranlagen

Ein weiterer großer Schritt für den Ausbau von erneuerbaren Energien: die NRW Landesregierung beschließt die geltenden Mindestabstände aufzuheben.
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NRW Landesregierung beschließt: Mindestabstände aufgehoben!

Um den Ausbau von erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen nicht länger zu behindern, hat die Landesregierung am 16. Dezember 2022 beschlossen, die geltenden Mindestabstände für Wärmepumpen und Solaranlagen auf Reihenhäusern aufzuheben. Dieser Erlass ermöglicht es, Solaranlagen auf Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Abstand zur Grenzwand zu installieren, sofern die Außenseiten der Module aus nicht brennbaren Baustoffen hergestellt sind. Für brennbare Außenseiten gilt ein Abstand von 1,25 Metern. Kleinst- und Micro-Windanlagen sowie das Aufstellen von Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern gelten nun ebenfalls als „verfahrensfreie Bauvorhaben“. Der Erlass ist ein Vorgriff auf die Novellierung der Landesbauordnung, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Nordrhein-Westfalen folgt damit einer Empfehlung der Bauministerkonferenz, die im September in Stuttgart eine Lockerung der Abstandsregelungen formuliert hatte.

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Autor: Kagan Dogruluk

Kagan Dogruluk ist Mitgründer und Geschäftsführer von prev.end, wo er seine langjährige Erfahrung im Vertrieb und in der Beratung von Photovoltaikanlagen einbringt. Mit einem umfassenden Verständnis für Kundenbedürfnisse sorgt er dafür, dass jedes Projekt erfolgreich, reibungslos und transparent umgesetzt wird. Seine Leidenschaft für nachhaltige Energien treibt ihn an, innovative und umweltfreundliche Lösungen zu entwickeln. Bei prev.end setzt er sich täglich dafür ein, erneuerbare Energien für alle zugänglich und einfach nutzbar zu machen.

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