NRW Landesregierung beschließt: Mindestabstände aufgehoben!

Um den Ausbau von erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen nicht länger zu behindern, hat die Landesregierung am 16. Dezember 2022 beschlossen, die geltenden Mindestabstände für Wärmepumpen und Solaranlagen auf Reihenhäusern aufzuheben. Dieser Erlass ermöglicht es, Solaranlagen auf Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Abstand zur Grenzwand zu installieren, sofern die Außenseiten der Module aus nicht brennbaren Baustoffen hergestellt sind. Für brennbare Außenseiten gilt ein Abstand von 1,25 Metern. Kleinst- und Micro-Windanlagen sowie das Aufstellen von Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern gelten nun ebenfalls als „verfahrensfreie Bauvorhaben“. Der Erlass ist ein Vorgriff auf die Novellierung der Landesbauordnung, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Nordrhein-Westfalen folgt damit einer Empfehlung der Bauministerkonferenz, die im September in Stuttgart eine Lockerung der Abstandsregelungen formuliert hatte.

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