Energiepreise steigen, Nachhaltigkeit wird immer wichtiger – und jetzt kommt noch ein starker finanzieller Anreiz dazu: Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde eine Sonderabschreibung von 30 % für neue Ausrüstungsinvestitionen festgelegt. Wer in den Jahren 2025, 2026 oder 2027 in eine Photovoltaik-Anlage investiert, kann direkt im Jahr der Anschaffung 30 % der Kosten von der Steuer absetzen. Das bedeutet: weniger Steuerlast, mehr Liquidität – und ein echter Schub für nachhaltige Investitionen.
Das wichtigste in Kürze
- 30 % Sonderabschreibung im Jahr der Investition
- Gültig für die Jahre 2025, 2026 und 2027
- Zusätzlich zur regulären Abschreibung
- Photovoltaik als Investitionsbooster für Dein Unternehmen
- Spürbare Kostensenkung durch Solarenergie
- Nachhaltiger Beitrag zur Energiewende
So funktioniert die neue Abschreibung
Die neue Sonderabschreibung ist einfach erklärt:
Für jede neue Investition in den Jahren 2025, 2026 oder 2027 kannst Du 30 % der Investitionskosten sofort steuerlich geltend machen. Das gilt jeweils pro Jahr – also für neue Projekte in dem entsprechenden Zeitraum.
Beispiel:
- Investierst Du 2025 in eine Photovoltaik-Anlage → 30 % sofort abschreibbar
- 2026 → erneut 30 % für die neue Investition
- 2027 → wieder 30 %
👉 Wichtig: Diese Regelung gilt nicht kumulativ für eine einzelne Investition über drei Jahre. Die restlichen 70 % werden wie gewohnt über die Nutzungsdauer der Anlage abgeschrieben.
Diese Regelung ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das im Rahmen der Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung beschlossen wurde, um Investitionen in Zukunftstechnologien anzukurbeln und gleichzeitig den Mittelstand steuerlich zu entlasten.
Nachhaltige Energielösungen mit wirtschaftlichem Mehrwert
Photovoltaik ist längst mehr als nur eine ökologische Entscheidung. Für Unternehmen wird sie zunehmend zum strategischen Vorteil – nicht nur durch Kostensenkung, sondern auch durch Image, Autarkie und staatliche Förderungen.
Für wen lohnt sich Photovoltaik besonders?
- Produktionsbetriebe mit hohem Energieverbrauch
- Unternehmen mit großen Dachflächen
- Dienstleister, Handwerksbetriebe oder Handelsunternehmen
- Alle, die Steuervorteile und nachhaltige Investitionen verbinden wollen
Fazit: Jetzt investieren und doppelt profitieren
Photovoltaik ist die nachhaltige Antwort auf steigende Energiekosten – und mit der neuen Sonderabschreibung jetzt auch ein starker finanzieller Hebel. Du senkst Deine Steuerlast, verbesserst Deine Liquidität und setzt auf eine zukunftssichere Energieversorgung.
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FAQ
1. Gilt die 30 % Sonderabschreibung nur für Photovoltaik-Anlagen?
Nein, die Sonderabschreibung gilt grundsätzlich für neue Ausrüstungsinvestitionen – darunter fallen auch Photovoltaik-Anlagen. Wer also 2025, 2026 oder 2027 in eine neue Solaranlage investiert, kann 30 % der Investitionskosten direkt im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen.
2. Kann ich die 30 % Abschreibung über drei Jahre verteilen?
Nein. Die 30 % gelten nur im Jahr der Investition – also zum Beispiel für eine PV-Anlage, die Du im Jahr 2026 kaufst und installierst. Für das darauffolgende Jahr brauchst Du eine neue Investition, um erneut von der Sonderabschreibung zu profitieren.
3. Wie viel kann ich insgesamt abschreiben?
Insgesamt kannst Du 100 % der Investitionskosten abschreiben – aber gestaffelt. 30 % sofort im Jahr der Anschaffung, die restlichen 70 % nach den üblichen Abschreibungsregeln über die Nutzungsdauer der Anlage. So sicherst Du Dir frühzeitig finanzielle Vorteile und steuerliche Entlastung.