Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch, wenn die Einspeisevergütung stetig sinkt? Welche Vergütungssätze gelten 2026, und wie kann die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage trotzdem gesichert werden? Die Einspeisevergütung ist ein zentraler Anreiz für Betreiber von Solaranlagen, um überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dadurch Einnahmen zu erzielen. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, und garantiert auch heute noch eine feste Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. In diesem Artikel erfährst Du, wie die Einspeisevergütung 2026 funktioniert, welche Unterschiede zwischen Überschuss- und Volleinspeisung bestehen und was sich ab 2026 geändert hat. So bekommst Du einen klaren Überblick über die Voraussetzungen und kannst entscheiden, ob sich eine PV-Anlage für Dich weiterhin lohnt.
Einspeisevergütung 2026 – Deine Schnellübersicht
- 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung: Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist gesetzlich für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgelegt und bietet langfristige Sicherheit für Betreiber.
- Unterschiedliche Vergütungssätze für Überschusseinspeisung und Volleinspeisung: Je nach Einspeiseart (Überschuss- oder Volleinspeisung) und Anlagengröße gelten verschiedene Vergütungssätze, die alle sechs Monate um 1 % sinken.
- Anmeldung notwendig: Um die Einspeisevergütung zu erhalten, ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister sowie beim Netzbetreiber vonnöten.
- PV-Anlagen bleiben trotz sinkender Vergütung lohnenswert: Dank gesunkener Kosten für PV-Anlagen, steuerlicher Vorteile und Einsparungen durch Eigenverbrauch ist eine Investition in Photovoltaik weiterhin wirtschaftlich sinnvoll.
Einspeisevergütung 2025 rechner
Einspeisevergütung 2026 Rechner
Einspeisevergütung erklärt – Was zählt & warum?

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte finanzielle Vergütung, die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien – wie Photovoltaikanlagen – für den von ihnen ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom erhalten.
Sie wurde im Jahr 2000 als Teil des EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz – eingeführt, um den Ausbau dieser zu fördern und Investitionen in nachhaltige Energieprojekte attraktiver zu gestalten.
Datenquelle für die Einspeisevergütung: Aktuelle Werte der Bundesnetzagentur
Transparenz und Verlässlichkeit sind uns besonders wichtig. Aus diesem Grund basieren die in diesem Artikel genannten Werte zur Einspeisevergütung ausschließlich auf den offiziellen und rechtlich verbindlichen Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur. Als zentrale Aufsichtsbehörde liefert sie die maßgebliche Grundlage für alle relevanten Vergütungssätze im Bereich der Photovoltaik-Förderung nach dem EEG.
Transparenz und Verlässlichkeit sind uns besonders wichtig. Aus diesem Grund basieren die in diesem Artikel genannten Werte zur Einspeisevergütung ausschließlich auf den offiziellen und rechtlich verbindlichen Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur. Als zentrale Aufsichtsbehörde liefert sie die maßgebliche Grundlage für alle relevanten Vergütungssätze im Bereich der Photovoltaik-Förderung nach dem EEG.
Die in diesem Artikel dargestellten Daten wurden zuletzt am 1. Februar 2026 aktualisiert, um Ihnen jederzeit eine verlässliche und aktuelle Informationsquelle zu bieten. Für die genauen und verbindlichen Vergütungssätze können Sie jederzeit die offizielle Webseite der Bundesnetzagentur konsultieren.
So läuft die Einspeisevergütung ab: vom Erzeuger zur Auszahlung
Das Grundprinzip der Einspeisevergütung funktioniert wie folgt:
Die Einspeisevergütung als staatlich festgelegte Entlohnung für das Einspeisen von Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Stromnetz wird meist für überschüssigen Strom aus Photovoltaikanlagen gezahlt, der nicht selbst verbraucht wird. Dabei ist zu beachten, dass eine Überschusseinspeisung nicht dasselbe wie eine Volleinspeisung des Stroms ist. Hier die Unterschiede:
Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
Der Anlagenbetreiber nutzt den erzeugten Solarstrom primär für den Eigenverbrauch | Der gesamte erzeugte Solarstrom wird direkt ins öffentliche Stromnetz eingespeist |
Nur der überschüssige, nicht selbst verbrauchte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist | Der Anlagenbetreiber nutzt keinen Teil des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch |
Dies ermöglicht eine gewisse Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz und kann zu Einsparungen bei den Stromkosten führen | Der Strombedarf des Anlagenbetreibers wird vollständig über das öffentliche Netz gedeckt |
Ein Batteriespeicher kann genutzt werden, um die Eigenverbrauchsquote zu erhöhen | Für die eingespeiste Energie erhält der Betreiber eine festgelegte Einspeisevergütung |
Wichtig bei der Überschusseinspeisung: Die Überschusseinspeisung benötigt eine Verbindung zwischen der Solaranlage und der Hausinstallation.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2025?
Einspeisevergütung: Teileinspeisung
| Leistung der PV-Anlage | ab August 2024 | ab Februar 2025 | ab August 2025 | ab Februar 2026 |
| bis 10 kWp | 8,03 Cent/kWh | 7,96 Cent/kWh | 7,86 Cent/kWh | 7,78 Cent/kWh |
| bis 40 kWp | 6,95 Cent/kWh | 6,89 Cent/kWh | 6,80 Cent/kWh | 6,73 Cent/kWh |
| bis 100 kWp | 5,68 Cent/kWh | 5,62 Cent/kWh | 5,56 Cent/kWh | 5,50 Cent/kWh |
Einspeisevergütung: Volleinspeisung
| Leistung der PV-Anlage | ab August 2024 | ab Februar 2025 | ab August 2025 | ab Februar 2026 |
| bis 10 kWp | 12,73 Cent/kWh | 12,61 Cent/kWh | 12,47 Cent/kWh | 12,34 Cent/kWh |
| bis 40 kWp | 10,68 Cent/kWh | 10,57 Cent/kWh | 10,45 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh |
| bis 100 kWp | 10,68 Cent/kWh | 10,57 Cent/kWh | 10,45 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh |
Anspruchsberechtigte: Wer bekommt EEG-Vergütung?
Die Einspeisevergütung basierend auf dem EEG erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die Strom ins öffentliche Stromnetz einspielen. Allgemein gilt für die Einspeisevergütung folgendes:
- Anlagenbetreiber bekommen die Einspeisevergütung. Dazu gehören Privatpersonen, Unternehmen oder andere Organisationen, die eine Photovoltaikanlage oder andere Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien betreiben.
- Dies gilt sowohl für Überschusseinspeisung als auch für die Volleinspeisung.
- Die Vergütungssätze sind nach Anlagengröße gestaffelt.
- Für Neuanlagen gilt die Vergütung für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Netzanschlusses
- Jeder Zubau wird vergütungsrechtlich als Neuanlage eingestuft.
Auszahlung der Vergütung: Zuständige Stellen & Ablauf

Die Einspeisevergütung wird vom örtlichen Netzbetreiber gezahlt. Das ist in der Regel der örtliche Energieversorger oder die Stadtwerke, die für das Stromnetz in Ihrer Region zuständig sind. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Vergütung nach den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Sätzen zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in Form von monatlichen Abschlägen, deren Höhe sich an der zu erwartenden Einspeisung orientiert.
Am Jahresende erfolgt eine Abrechnung, bei der die tatsächlich eingespeiste Strommenge mit den geleisteten Abschlägen verglichen wird. Eventuelle Differenzen werden ausgeglichen. Wichtig zu wissen ist, dass nicht der Stromversorger, von dem man als Verbraucher den Strom bezieht, für die Auszahlung der Einspeisevergütung zuständig ist, sondern ausschließlich der Netzbetreiber.
Einspeisevergütung berechnen – Formel & überzeugende Praxisbeispiele
Um Deine Einspeisevergütung korrekt zu ermitteln, kannst Du folgende Schritte nutzen:
1. Ermittlung des Jahresertrags der PV-Anlage
Überlege, wie viel Strom Deine Photovoltaikanlage pro Jahr voraussichtlich erzeugt. Eine gängige Faustregel lautet:
Pro installiertem Kilowattpeak (kWp) erzeugt eine PV-Anlage in Deutschland durchschnittlich 900 bis 1.000 kWh Strom pro Jahr, abhängig von Standort, Dachausrichtung und Neigungswinkel.
2. Wahl der Einspeiseart
Entscheide, ob Du
Deinen Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeist (Volleinspeisung) oder
nur den überschüssigen Strom einspeist und einen Teil selbst verbrauchst (Teileinspeisung).
Die Einspeisevergütung unterscheidet sich je nach Einspeiseart.
3. Ermittlung des gültigen Vergütungssatzes (ab 1. Februar 2026)
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum und der installierten Leistung Deiner PV-Anlage. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Februar 2026 gelten unter anderem folgende Vergütungssätze:
bis 10 kWp (Teileinspeisung): 7,78 Cent/kWh
bis 10 kWp (Volleinspeisung): 12,34 Cent/kWh
Bei Anlagen mit mehr als 10 kWp greift die gesetzliche Leistungsstaffelung. Dabei wird zunächst eine gewichtete durchschnittliche Einspeisevergütung pro Kilowattstunde auf Basis der installierten Leistung ermittelt.
Beispielsweise fließen bei einer 15 kWp Anlage die ersten 10 kWp mit dem Vergütungssatz bis 10 kWp in die Berechnung ein, während die restlichen 5 kWp mit dem Vergütungssatz der nächsthöheren Leistungsklasse (bis 40 kWp) berücksichtigt werden.
Die tatsächliche Vergütung ergibt sich anschließend aus der Multiplikation dieses durchschnittlichen Vergütungssatzes mit der tatsächlich eingespeisten Strommenge (kWh).
Einspeisevergütung 2026 Rechner
Beispielrechnung:
Für eine 45 kWp Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab dem 1. Februar 2026 wird bei Teileinspeisung zunächst die gewichtete durchschnittliche Einspeisevergütung pro Kilowattstunde anhand der gesetzlichen Leistungsstaffelung ermittelt.
Erste 10 kWp (Vergütungssatz bis 10 kWp):
10 kWp × 7,78 Cent/kWh = 77,8
Nächste 30 kWp (Vergütungssatz bis 40 kWp):
30 kWp × 6,73 Cent/kWh = 201,9
Restliche 5 kWp (Vergütungssatz über 40 kWp):
5 kWp × 5,50 Cent/kWh = 27,5
Summe der gewichteten Vergütungsanteile:
77,8 + 201,9 + 27,5 = 307,2
Gewichtete durchschnittliche Einspeisevergütung:
307,2 ÷ 45 kWp = 6,83 Cent/kWh
Die durchschnittliche Einspeisevergütung für eine 45 kWp Anlage mit Teileinspeisung beträgt bei Inbetriebnahme ab Februar 2026 somit rund 6,83 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
Die tatsächliche jährliche Vergütung ergibt sich anschließend aus der multiplikation dieses Durchschnittssatzes mit der real eingespeisten Strommenge (kWh).
Lohnt sich die Photovoltaik 2026? Einspeisevergütung & Wirtschaftlichkeit
Trotz der geplanten Reduzierung der Einspeisevergütung ab 2026 bleibt die Investition in Photovoltaikanlagen attraktiv. Sinkende Installationskosten, steuerliche Vorteile und die Möglichkeit, durch Eigenverbrauch Stromkosten zu senken, tragen zur Wirtschaftlichkeit bei. Die garantierte Vergütung über 20 Jahre bietet zudem Planungssicherheit. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Gegebenheiten und aktuellen Förderbedingungen zu berücksichtigen, um die optimale Entscheidung für eine PV-Anlage zu treffen. Lass Dich dazu von uns beraten! Gemeinsam finden wir heraus, ob eine PV-Anlage für Dich Sinn ergibt.
FAQ – Häufige Fragen zur Einspeisevergütung 2025 kompakt beantwortet
Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?
Die Einspeisevergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Jahr nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage garantiert. Dieser feste Vergütungssatz wird zu den Konditionen gewährt, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gelten. Das bedeutet, dass die Vergütungshöhe nicht durch spätere Änderungen beeinflusst wird und Du langfristige Planungssicherheit hast.
Wann zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung?
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Einspeisevergütung monatlich oder quartalsweise auszuzahlen, abhängig von den Vereinbarungen und der Abrechnungsweise des Betreibers. Die Auszahlung erfolgt nach der Ablesung des eingespeisten Stroms, meist durch einen Zähler am Einspeisepunkt. Es kann eine kurze Bearbeitungszeit geben, bevor die Vergütung auf Dein Konto überwiesen wird.
Lohnt sich eine PV-Anlage trotz sinkender Einspeisevergütung?
Ja, eine PV-Anlage kann sich trotz sinkender Einspeisevergütung weiterhin lohnen. Grund dafür sind gesunkene Anschaffungskosten für PV-Module, steuerliche Vorteile sowie die Möglichkeit des Eigenverbrauchs, durch den Du Deine Stromkosten deutlich reduzieren kannst. Vor allem bei hoher Eigenverbrauchsquote oder mit einem Stromspeicher lassen sich langfristig Energiekosten sparen, wodurch sich die Investition amortisiert.