Lohnt sich eine Photovoltaikanlage noch, wenn die Einspeisevergütung stetig sinkt? Welche Vergütungssätze gelten 2025, und wie kann die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage trotzdem gesichert werden? Die Einspeisevergütung ist ein zentraler Anreiz für Betreiber von Solaranlagen, um überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dadurch Einnahmen zu erzielen. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, und garantiert auch heute noch eine feste Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. In diesem Artikel erfährst Du, wie die Einspeisevergütung funktioniert, welche Unterschiede zwischen Überschuss- und Volleinspeisung bestehen und was sich ab 2025 ändert. So bekommst Du einen klaren Überblick über die Voraussetzungen und kannst entscheiden, ob sich eine PV-Anlage für Dich lohnt.
Das Wichtigste für Dich vorab in Kurzform
- 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung: Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist gesetzlich für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgelegt und bietet langfristige Sicherheit für Betreiber.
- Unterschiedliche Vergütungssätze für Überschusseinspeisung und Volleinspeisung: Je nach Einspeiseart (Überschuss- oder Volleinspeisung) und Anlagengröße gelten verschiedene Vergütungssätze, die alle sechs Monate um 1 % sinken.
- Anmeldung notwendig: Um die Einspeisevergütung zu erhalten, ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister sowie beim Netzbetreiber vonnöten.
- PV-Anlagen bleiben trotz sinkender Vergütung lohnenswert: Dank gesunkener Kosten für PV-Anlagen, steuerlicher Vorteile und Einsparungen durch Eigenverbrauch ist eine Investition in Photovoltaik weiterhin wirtschaftlich sinnvoll.
Solaranlagen Rechner
Was ist Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte finanzielle Vergütung, die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien – wie Photovoltaikanlagen – für den von ihnen ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom erhalten.
Sie wurde im Jahr 2000 als Teil des EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz – eingeführt, um den Ausbau dieser zu fördern und Investitionen in nachhaltige Energieprojekte attraktiver zu gestalten.
Wie funktioniert Einspeisevergütung?
Das Grundprinzip der Einspeisevergütung funktioniert wie folgt:
Die Einspeisevergütung als staatlich festgelegte Entlohnung für das Einspeisen von Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Stromnetz wird meist für überschüssigen Strom aus Photovoltaikanlagen gezahlt, der nicht selbst verbraucht wird. Dabei ist zu beachten, dass eine Überschusseinspeisung nicht dasselbe wie eine Volleinspeisung des Stroms ist. Hier die Unterschiede:
Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
Der Anlagenbetreiber nutzt den erzeugten Solarstrom primär für den Eigenverbrauch | Der gesamte erzeugte Solarstrom wird direkt ins öffentliche Stromnetz eingespeist |
Nur der überschüssige, nicht selbst verbrauchte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist | Der Anlagenbetreiber nutzt keinen Teil des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch |
Dies ermöglicht eine gewisse Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz und kann zu Einsparungen bei den Stromkosten führen | Der Strombedarf des Anlagenbetreibers wird vollständig über das öffentliche Netz gedeckt |
Ein Batteriespeicher kann genutzt werden, um die Eigenverbrauchsquote zu erhöhen | Für die eingespeiste Energie erhält der Betreiber eine festgelegte Einspeisevergütung |
Wichtig bei der Überschusseinspeisung: Die Überschusseinspeisung benötigt eine Verbindung zwischen der Solaranlage und der Hausinstallation.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist je nach Einspeiseart unterschiedlich hoch und ändert sich halbjährlich.
Überschusseinspeisung – Höhe der Einspeisevergütung (Stand November 2024)
Leistung der PV-Anlage |
Vergütung (fest) |
bis 10 kWp |
8,03 Cent / kWh |
bis 40 kWp |
6,95 Cent / kWh |
bis 100 kWp |
5,68 Cent / kWh |
Höhe der Einspeisevergütung bei Volleinspeisung (Stand November 2024)
Leistung der PV-Anlage |
Vergütung (fest) |
bis 10 kWp |
12,73 Cent / kWh |
bis 40 kWp |
10,68 Cent / kWh |
bis 100 kWp |
10,68 Cent / kWh |
Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2025?
Ab dem 1. Februar 2025 wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland um 1 % gesenkt. Die neuen Vergütungssätze für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, gestalten sich wie folgt:
Einspeisevergütung: Teileinspeisung 2025
Leistung der PV-Anlage | Einspeisevergütung ab August 2024 | Einspeisevergütung ab Februar 2025 |
bis 10 kWp | 8,03 Cent/kWh | 7,96 Cent/kWh |
bis 40 kWp | 6,95 Cent/kWh | 6,89 Cent/kWh |
bis 100 kWp | 5,68 Cent/kWh | 5,62 Cent/kWh |
Einspeisevergütung: Volleinspeisung 2025
Leistung der PV-Anlage | Einspeisevergütung ab August 2024 | Einspeisevergütung ab Februar 2025 |
bis 10 kWp | 12,73 Cent/kWh | 12,61 Cent/kWh |
bis 40 kWp | 10,68 Cent/kWh | 10,57 Cent/kWh |
bis 100 kWp | 10,68 Cent/kWh | 10,57 Cent/kWh |
Im August 2025 sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen erneut um 1 %.
Wer erhält Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung basierend auf dem EEG erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die Strom ins öffentliche Stromnetz einspielen. Allgemein gilt für die Einspeisevergütung folgendes:
- Anlagenbetreiber bekommen die Einspeisevergütung. Dazu gehören Privatpersonen, Unternehmen oder andere Organisationen, die eine Photovoltaikanlage oder andere Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien betreiben.
- Dies gilt sowohl für Überschusseinspeisung als auch für die Volleinspeisung.
- Die Vergütungssätze sind nach Anlagengröße gestaffelt.
- Für Neuanlagen gilt die Vergütung für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Netzanschlusses
- Jeder Zubau wird vergütungsrechtlich als Neuanlage eingestuft.
Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird vom örtlichen Netzbetreiber gezahlt. Das ist in der Regel der örtliche Energieversorger oder die Stadtwerke, die für das Stromnetz in Ihrer Region zuständig sind. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Vergütung nach den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Sätzen zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in Form von monatlichen Abschlägen, deren Höhe sich an der zu erwartenden Einspeisung orientiert.
Am Jahresende erfolgt eine Abrechnung, bei der die tatsächlich eingespeiste Strommenge mit den geleisteten Abschlägen verglichen wird. Eventuelle Differenzen werden ausgeglichen. Wichtig zu wissen ist, dass nicht der Stromversorger, von dem man als Verbraucher den Strom bezieht, für die Auszahlung der Einspeisevergütung zuständig ist, sondern ausschließlich der Netzbetreiber.
Berechnungsformel zur Einspeisevergütung
Um Deine Einspeisevergütung zu berechnen, kannst Du folgende Schritte nutzen:
1. Ermittlung des Jahresertrags der PV-Anlage
- Überlege, wie viel Strom Deine Anlage pro Jahr voraussichtlich erzeugt. Eine Faustregel ist: Pro installiertem Kilowattpeak (kWp) erzeugt eine PV-Anlage in Deutschland durchschnittlich etwa 900 bis 1.000 kWh pro Jahr, je nach Standort und Ausrichtung.
2. Wähle die Art der Einspeisung
- Entscheide, ob Du Deinen Strom ganz ins Netz einspeist (Volleinspeisung) oder nur den überschüssigen Strom einspeist und einen Teil selbst verbrauchst (Teileinspeisung). Die Vergütungssätze unterscheiden sich zwischen diesen beiden Varianten.
3. Finde den aktuellen Vergütungssatz
- Je nach Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße gelten unterschiedliche Vergütungssätze. Wenn Du Deine Anlage ab Februar 2025 in Betrieb nimmst, beträgt die Einspeisevergütung beispielsweise:
- Bis 10 kWp (Teileinspeisung): 7,96 Cent/kWh
- Bis 10 kWp (Volleinspeisung): 12,61 Cent/kWh
- Achte auf die Staffelung und wende den passenden Satz an. Alles bis 10 kWp nutzt den entsprechenden Vergütungssatz. Solltest Du also eine Anlage mit 15 kWp haben, so werden die ersten 10 kWp mit den 7,96 Cent/kWh berechnet, die restlichen 5 kWp aber mit dem Vergütungssatz bis 40 kWp.
Solaranlagen Rechner
Beispielrechnung:
Für eine 45 kWp Anlage mit Inbetriebnahme ab Februar 2025 wird die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung wie folgt berechnet:
Erste 10 kWp: 10 kWp × 7,95 Cent/kWh = 79,5 Cent
Nächste 30 kWp: 30 kWp × 6,88 Cent/kWh = 206,4 Cent
Restliche 5 kWp: 5 kWp × 5,62 Cent/kWh = 28,1 Cent
Gesamtvergütung: 79,5 + 206,4 + 28,1 = 314 Cent
Durchschnittliche Vergütung: 314 Cent ÷ 45 kWp = 6,98 Cent/kWh
Die durchschnittliche Einspeisevergütung für eine 45 kWp Anlage mit Teileinspeisung beträgt somit ab Februar 2025 voraussichtlich 6,98 Cent pro Kilowattstunde.
Fazit
Trotz der geplanten Reduzierung der Einspeisevergütung ab 2025 bleibt die Investition in Photovoltaikanlagen attraktiv. Sinkende Installationskosten, steuerliche Vorteile und die Möglichkeit, durch Eigenverbrauch Stromkosten zu senken, tragen zur Wirtschaftlichkeit bei. Die garantierte Vergütung über 20 Jahre bietet zudem Planungssicherheit. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Gegebenheiten und aktuellen Förderbedingungen zu berücksichtigen, um die optimale Entscheidung für eine PV-Anlage zu treffen. Lass Dich dazu von uns beraten! Gemeinsam finden wir heraus, ob eine PV-Anlage für Dich Sinn ergibt.
FAQ
Wie lange ist die Einspeisevergütung garantiert?
Die Einspeisevergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Jahr nach der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage garantiert. Dieser feste Vergütungssatz wird zu den Konditionen gewährt, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gelten. Das bedeutet, dass die Vergütungshöhe nicht durch spätere Änderungen beeinflusst wird und Du langfristige Planungssicherheit hast.
Wann zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung?
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Einspeisevergütung monatlich oder quartalsweise auszuzahlen, abhängig von den Vereinbarungen und der Abrechnungsweise des Betreibers. Die Auszahlung erfolgt nach der Ablesung des eingespeisten Stroms, meist durch einen Zähler am Einspeisepunkt. Es kann eine kurze Bearbeitungszeit geben, bevor die Vergütung auf Dein Konto überwiesen wird.
Lohnt sich eine PV-Anlage trotz sinkender Einspeisevergütung?
Ja, eine PV-Anlage kann sich trotz sinkender Einspeisevergütung weiterhin lohnen. Grund dafür sind gesunkene Anschaffungskosten für PV-Module, steuerliche Vorteile sowie die Möglichkeit des Eigenverbrauchs, durch den Du Deine Stromkosten deutlich reduzieren kannst. Vor allem bei hoher Eigenverbrauchsquote oder mit einem Stromspeicher lassen sich langfristig Energiekosten sparen, wodurch sich die Investition amortisiert.